Der Heil- und Kostenplan ist für Patienten nicht immer leicht nachzuvollziehen. Doch wir möchten, dass Sie immer wissen, was auf Sie zukommt und verstehen, warum wir etwas so tun. Daher erklären wir Ihnen in unseren News, wie der Heil- und Kostenplan funktioniert.
Wenn bei Ihnen eine Behandlung mit Zahnersatz oder Zahnimplantaten geplant ist, erhalten Sie von uns vorher einen Heil- und Kostenplan, kurz HKP. In diesem Dokument finden Sie alle notwendigen Informationen auf einen Blick:
Diese Informationen benötigt Ihre Krankenkasse, um die Zuschüsse zum Zahnersatz festlegen zu können.
Der Heil- und Kostenplan besteht aus zwei Teilen: Teil 1 enthält alle wichtigen Angaben für Ihre Krankenkasse. Teil 2 müssen Sie nur ausfüllen, wenn Sie eine Behandlung wünschen, die von der Regelversorgung abweicht und deren Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
Mithilfe eines Zahnschemas trägt der Zahnarzt den Befund bzw. die Diagnose und den aktuellen Zustand der Zähne ein. Wenn an einer Stelle ein Zahn fehlt, notieren wir dort ein “f”. In der Zeile “R” wird die Regelversorgung für den fehlenden Zahn festgelegt – also die Grundversorgung, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse vorgesehen ist.
INFOS:
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Wenn Sie sich für eine andere Lösung als die Regelversorgung entschieden haben, hält der Zahnarzt das in der Zeile “TP” fest. Die Kosten für Zahnimplantate zum Beispiel werden in den meisten Fällen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, da Zahnimplantate keine Regelversorgung sind. Seit 2005 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen jedoch einen Festzuschuss für Zahnersatz – in der Regel sind das 50 Prozent der Kosten für die Regelversorgung.
Im Abschnitt “Kostenplanung” stehen die voraussichtlichen Gesamtkosten Ihrer Behandlung. Wenn Sie sich für Zahnimplantate entschieden haben, hängt die Summe für Ihre Behandlung von verschiedenen Faktoren ab:
Wie bereits erwähnt, müssen Sie den zweiten Teil nur ausfüllen, wenn Sie sich eine andere Versorgung als die gesetzlich vorgesehene wünschen – also zum Beispiel ein Zahnimplantat statt einer Brücke.
Dafür tragen wir die Kosten der geplanten Versorgung in den Heil- und Kostenplan ein, inklusive Zuschüsse der Krankenkasse und Ihren Eigenanteil.
Am Ende erhalten Sie einen direkten Vergleich zwischen Kosten für die Regelversorgung und Kosten für eine Privatleistung!
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Wenn wir den Heil- und Kostenplan ausgefüllt haben, senden wir ihn an Ihre Krankenkasse. Nachdem die Festzuschüsse bewilligt wurden, übermitteln wir den HKP an Sie weiter. Jetzt können Sie sich in Ruhe mit den Details Ihrer geplanten Behandlung auseinandersetzen und die anfallenden Kosten abschätzen!
Bei Fragen sind wir natürlich jederzeit für Sie da!
Einfach erklärt:
So funktioniert der Heil- und Kostenplan (HKP). Noch Fragen? Wir helfen Ihnen weiter: 0711 4411577.